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Die Schramme des Grauens 2 (Update 26.01.)


Das mit der Polizei ist nun erledigt. Ich habe meine Aussage getätigt, daß ich den Vorfall nicht bemerkt habe. Der Unfallhergang wurde so aufgenommen, daß ich beim Rückwärtsfahren das vordere Auto hinten links, und mein Auto vorne rechts tuschiert habe. Das gilt als bewiesen, weil der Hergang plausibel erscheint, und weil die Schäden auf der gleichen Höhen waren.

Der zuständige, sehr verständnisvolle Beamte schrieb dazu einen kurzen Bericht, der nun an den Staatsanwalt geschickt wird. Das Urteil fällt dieser dann, wovon ich dann per Brief erfahren werde. Es könne sich um eine Geldstrafe handeln. Da der Schaden minimal ist, wird das aber nicht all zu hoch ausfallen.

Wie gesagt, alles war einfach geregelt. Und selbst wenn ich jetzt eine Strafe aufgebrummt kriege, so ist es immer noch angenehmer, als der ganze Streß, den ich davor kultiviert habe. Herrje, die Polizei beschuldigt mich! Und was da nicht alles Schlimmes auf mich wartet, die werden mich ausquetschen, foltern, gefangen nehmen. Die werden mich in die Mangel nehmen!

Das alles bei so einem kleinen Vorfall, der mit so wenig Aufwand abgehakt wäre. Da komme ich mir richtig dumm vor. Aber das habe ich ja bereits aufgearbeitet. Ich muß mich hier nun wirklich nicht fertigmachen.

*

So der Fall ist erledigt. Brief von der Staatsanwaltschaft: Das Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht ist eingestellt.


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